Zoll eu alkohol

Innerhalb der EU können Privatpersonen prinzipiell so viel einkaufen wie sie wollen, denn eine Begrenzung des Warenwertes gibt es zwischen den Staaten nicht. Allerdings. 1 › reisefreimengen. 2 Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), 10 Liter ; Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala), 20 Liter ; Schaumwein, 60 Liter ; Bier, Liter. 3 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder. 4 Bei Reisen in EU-Länder, in denen die obere Höchstmenge gilt, können Sie beispielsweise 50 Zigarillos und 25 Zigarren mitführen. Das ist die Höchstmenge. Reisende unter 17 Jahren haben kein Anrecht auf die steuerbefreite Einfuhr von Tabak oder Alkohol. 5 Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land ggf. geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Bei Ihrer Einreise nach Deutschland können Sie Genussmittel im Rahmen der o.g. Richtmengen steuerfrei einführen, sofern Sie nachweisen können, dass. 6 Zurück zu Rück­kehr aus ei­nem Nicht-EU-Staat: Zoll und Steu­ern: Rei­se­frei­men­gen; Ein­ge­schränk­te Rei­se­frei­men­gen; Über­schrei­ten der Rei­se­frei­men­gen; Rück­wa­ren. 7 up to a maximum of 10 retail packages. Alcoholic beverages. Allowances within the EU. Spirits (for example brandy, whisky, rum, vodka) 10 litres. Sweetened beverages with alcohol (alcopops) 10 litres. Fortified wines (for example sherry, port, marsala) 20 litres. 8 Alkohol und alkoholhaltige Waren (sogenannte Alkoholerzeugnisse) unterliegen im deutschen Steuergebiet der Alkoholsteuer. Alkohol. Die steuerrechtliche Definition von Alkohol wird anhand der sogenannten Kombinierten Nomenklatur in der am 1. Januar geltenden Fassung vorgenommen (§ 1 Abs. 4 Alkoholsteuergesetz). Alkohol im Sinne des. 9 Zollbestimmungen für Tabak und Alkohol innerhalb der EU. Tabakwaren und Alkohol dürfen von Personen ab 18 Jahren unproblematisch von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen transportiert werden. Dabei wird ein zollfreier Transport zu privaten Zwecken stets angenommen, wenn folgende Richtmengen pro Person nicht überschritten werden. reisefreimengen eu 10