Zinsen auf steuernachforderungen verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von. 1 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr verfassungswidrig Mit heute veröffentlichtem. 2 Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen: Höhe ab 3 Das BVerfG hatte entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig Der Zinssatz für Zinsen. 4 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 77/ vom August Beschluss vom Juli 1 BvR /14, 1 BvR /17 - Vollverzinsung -. 5 Das BVerfG hatte entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird (Beschluss vom - 1 BvR /14 und 1 BvR /17, siehe hierzu auch unsere News. 6 , DIHK Berlin, Guido Vogt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit monatlich 0,5 % (§ AO) ab dem 1. Januar verfassungswidrig ist. 7 Tatbestand. § a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen. Die Zinsen betragen derzeit für jeden vollen Monat des Zinslaufs 0,5 %, mithin 6 % jährlich (§ AO). Von der Verzinsung erfasst werden nur die Steuerarten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. 8 Ab wurden Zinsen in Höhe von 6 % jährlich auf Steuernachforderungen als verfassungswidrig erklärt. Sie würden dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen widersprechen. Sie würden dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen widersprechen. 9 Das Gericht hatte einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Zinsbescheides stattgegeben. Am August gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass die Höhe der Steuerzinsen mit jährlich 6 % ab dem Jahr verfassungswidrig war und diese für den Zeitraum seit zu korrigieren sind. Dem Gesetzgeber wurde. aussetzungszinsen verfassungswidrig 10 Das BVerfG sieht in der Verzinsung von Steuernachforderungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit. 11