Kündigung nur mit abmahnung Gilt eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung?. 1 › abmahnung-kuendigung. 2 Eine personenbedingte Kündigung ist grundsätzlich ohne Abmahnung möglich. Dasselbe gilt für krankheitsbedingte Kündigungen. Kann ein. 3 Denn § Abs. 2 S. 1 BGB gesteht selbst bei einer außerordentlichen Kündigung dem Arbeitgeber nur diese Überlegungsfrist zu. Im Anschluss an. 4 Ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung zulässig? In der Regel wird eine Abmahnung erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei einem sehr schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers – kann eine Abmahnung vor der Kündigung entbehrlich sein. 5 Der Arbeitgeber droht zudem bei der nächsten Verfehlung mit der roten Karte, also mit der Kündigung (Androhungsfunktion). Die rechtliche Grundlage für die Abmahnung ist der sogenannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Im Gesetz ist sie nur für die fristlose verhaltensbedingte Kündigung geregelt. 6 Der Beitrag stellt die Bedeutung der Abmahnung für verhaltensbedingte Kündigungen dar. Neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Abmahnung wird dargestellt, wann eine Abmahnung entbehrlich ist. Abschließend wird die Bedeutung der Abmahnung im Kündigungsschutzverfahren erläutert. 7 Wie vielen Abmahnung es bedarf, bevor es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommt, ist dabei jedoch von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. So kann es einerseits durchaus vorkommen, dass ein Arbeitnehmer eine Vielzahl von Abmahnungen sammelt, ohne gekündigt zu werden. 8 Greift dieses Verhalten allerdings nicht nur unerheblich in die Sphäre des Arbeitgebers über, kann es Anlass für eine Abmahnung und auch spätere Kündigung bieten. Geht der Arbeitnehmer beispielsweise in der Freizeit einer unerlaubten Nebentätigkeit nach, verstößt er dadurch zugleich gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. 9 Eine Ermahnung ist eine bloße Rüge, die der Arbeitnehmer ausspricht, wenn er mit dem Verhalten oder der Arbeitsleistung eines Beschäftigten nicht zufrieden ist. Eine Ermahnung beinhaltet eine Rüge, aber nicht die Androhung einer Kündigung. Somit wohnt der Ermahnung nicht die Warnfunktion inne, die eine Abmahnung hat. verhaltensbedingte ordentliche kündigung ohne abmahnung 10